DIE GREMIEN

Unser Pfarrgemeinderat

Beratung und Mitwirkung

Der Pfarrgemeinderat berät den Pfarrer oder Gemeindeleiter in Fragen, die die Gemeinde betreffen, und wirkt bei Entscheidungen mit, die die pastorale Arbeit, die Verwaltung und das Gemeindeleben betreffen.

Mitgestaltung von Gottesdiensten:

Der Pfarrgemeinderat kann an der Planung und Gestaltung von Gottesdiensten teilnehmen, um sicherzustellen, dass die spirituellen Bedürfnisse der Gemeindemitglieder berücksichtigt werden.

Öffentlichkeitsarbeit:
Der Pfarrgemeinderat kann für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde verantwortlich sein, einschließlich der Kommunikation von Veranstaltungen, Initiativen und wichtigen Informationen an die Gemeindemitglieder.


Förderung der Gemeinschaft:
Der Pfarrgemeinderat kann Initiativen ergreifen, um die Gemeinschaft innerhalb der Kirchengemeinde zu stärken. Dies kann durch soziale, kulturelle oder pastorale Veranstaltungen geschehen.

Beteiligung an Finanzfragen:

In einigen Fällen kann der Pfarrgemeinderat an der Diskussion und Entscheidungsfindung zu finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde beteiligt sein, z. B. bei der Budgetplanung.


Vertretung in übergeordneten Gremien:
Mitglieder des Pfarrgemeinderats können die Gemeinde in übergeordneten kirchlichen Gremien vertreten, um sicherzustellen, dass die Stimme der Gemeinde auf höheren Ebenen gehört wird.


Unser Verwaltungsrat

Verwaltung der Finanzen:

Der Verwaltungsrat ist in der Regel für die Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde verantwortlich. Dazu gehört die Erstellung des Haushaltsplans, die Überwachung der Einnahmen und Ausgaben sowie die Prüfung von Rechnungen.

Vermögensverwaltung:

Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen der Gemeinde, einschließlich Grundstücken, Gebäuden und anderen Vermögenswerten.

Beteiligung an Bauprojekten:

Bei Bau- oder Renovierungsprojekten ist der Verwaltungsrat oft in die Planung und Umsetzung involviert. Das kann den Neubau von Kirchen, Pfarrheimen oder anderen Einrichtungen umfassen.

Personalangelegenheiten:

In einigen Fällen ist der Verwaltungsrat auch an Personalangelegenheiten beteiligt, etwa bei der Einstellung von Mitarbeitern für die Gemeinde.

Rechtliche Angelegenheiten:

Der Verwaltungsrat kann in rechtlichen Angelegenheiten der Gemeinde beratend tätig sein und sicherstellen, dass alle Aktivitäten im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen der Kirche und des Staates stehen.

Berichterstattung an die Gemeinde:

Der Verwaltungsrat informiert regelmäßig die Gemeindemitglieder über die finanzielle Lage, Projekte und Entwicklungen in der Gemeinde.

Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat:

Der Verwaltungsrat arbeitet eng mit dem Pfarrgemeinderat zusammen, um sicherzustellen, dass die finanziellen und administrativen Aspekte der Gemeinde im Einklang mit den pastoralen und spirituellen Zielen stehen.

Rechenschaft gegenüber der Diözese:

Der Verwaltungsrat ist oft verpflichtet, gegenüber der Diözese Rechenschaft über finanzielle Angelegenheiten und andere wichtige Aspekte der Gemeinde abzulegen.